Erhalt der Herstellergarantie
Droht bei Reparaturen in einer freien Werkstatt ein Verlust der Herstellergarantie?
Viele Besitzer eines Neuwagens befürchten Nachteile wie z.B. einen Garantieverlust, wenn Sie die Inspektion und Reparaturen an Ihrem Auto nicht von einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen lassen. In der Regel kommen dann bei der Wahl einer herstellereigenen Werkstatt deutlich höhere Kosten auf den Autofahrer zu als vergleichsweise in einer freien Werkstatt.
Dabei ist es den Autoherstellern seit bereits 2002 nicht mehr erlaubt, Kunden an das herstellereigene Servicenetz zwanghaft zu binden. Zustande gekommen ist dies damals durch die GVO 1400/2002 (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- https://www.kfz-klinck.de/news/item/20-neuwagen-und-die-inspektion-in-einer-freien-werkstatt-was-ist-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html
- https://gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/garantie-vertragswerkstatt-freie-werkstatt/
Somit gilt für alle Autohersteller auf dem europäischen Markt: Die Neuwagengarantie bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) des Kunden erlischt nicht, wenn eine regelmäßige Inspektion nach Herstellerangaben gemacht wird.
Die jährliche Inspektion dient nicht nur der Erhaltung von Garantie-Ansprüchen gegenüber dem Hersteller, sondern auch Ihrer Sicherheit. Wir prüfen Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben und verbauen nur Ersatzteile in Originalteilequalität. So fahren Sie auf Nummer sicher!
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